Vereinsarchiv – (Un)Kraut Marburg

Vereinsarchiv(Un)Kraut Marburg
CSC (Un)Kraut Marburg
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Datenschutz und Hinweise

Datenschutz

Hinweis vom 4. November 2026: Das Vereinsarchiv wird nur noch vom Mariana Cannabis Social Club Marburg e. V. (künftig CSC (Un)Kraut Marburg e. V.) für seine eigenen Mitglieder genutzt. Für alle Daten im Archiv gilt deshalb dessen Datenschutzinformation (Fassung 1.3 vom 4. November 2026); Fragen bitte an datenschutz@unkraut-marburg.de. Die folgenden Absätze beschreiben den früheren Betrieb durch den Dachverband. Sie sind nicht mehr in Gebrauch und bleiben nur zur Nachvollziehbarkeit stehen.

Verantwortlich: Mariana Cannabis Social Club Marburg e.V., vertreten durch den Vorstand. Anfragen an kontakt@unkraut-marburg.de.

Dieses Archiv enthält Namen, Wortbeiträge und Tonaufnahmen. Es gilt die Datenschutzerklärung des Vereins.

Anmeldung zu Versammlungen der Zweigvereine. Mit dem Anmeldelink, den der Vorstand deines Vereins teilt, meldest du dich auf der Seite „mitmachen“ für die Stimmrechtsliste einer Mitgliederversammlung. Dabei werden Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse und Mitgliedsnummer gespeichert. Zweck ist die Stimmrechtsliste dieser Versammlung und die Einladung dazu. Rechtsgrundlage ist deine Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 a DSGVO) und die Durchführung der Mitgliedschaft (Art. 6 Abs. 1 b DSGVO). Die Angaben sehen nur der Vorstand deines Vereins, der die Versammlung leitet, und die Wahlleitung des Dachverbands. Gespeichert wird in der Datenbank des Archivs (Supabase), Mails verschickt IONOS. 30 Tage nach der Freigabe des Protokolls, ohne Freigabe ein Jahr nach dem Versammlungstag, werden Anmeldung, E-Mail-Adresse und Mitgliedsnummer automatisch gelöscht. Dein Name und deine Anwesenheit bleiben als Teil des Protokolls erhalten. Deine Einwilligung kannst du jederzeit beim Vorstand deines Vereins oder unter der oben genannten Adresse widerrufen; bis dahin bleibt die Verarbeitung rechtmäßig.

Rundmails und Nachricht an den Vorstand. Mit dem persönlichen Link aus einer Rundmail deines Vereins kannst du dem Vorstand schreiben, deine Rundmails nachlesen, bestätigen, dass du eine Rundmail gelesen hast, dich zu einem Termin an- oder abmelden, bei einer Terminumfrage abstimmen und dich von Rundmails abmelden. Gespeichert wird nur, was du dort selbst eingibst oder antippst, zusammen mit deiner Mitgliedsnummer. Zweck ist der Kontakt mit dem Vorstand deines Vereins, Rechtsgrundlage deine Mitgliedschaft (Art. 6 Abs. 1 b DSGVO). Ob du eine Rückmeldung gibst, entscheidest du selbst; du kannst sie jederzeit ändern. Deine Mitgliedsdaten stammen aus dem Mitgliederportal TerpTrain des Dachverbands. Einladungen zur Mitgliederversammlung bekommst du auch nach einer Abmeldung, weil die Satzung sie vorschreibt. Zum Jahrestag deines Eintritts schickt dir der Verein einen kurzen Glückwunsch; auch den bestellst du über „Keine Rundmails mehr bekommen“ ab. Rundmails und deine Rückmeldungen werden 3 Jahre nach dem Versand gelöscht.

Prüfung auf Doppelmitgliedschaft, Auskunft und Löschung. Dein Verein prüft, ob du in mehr als einer Anbauvereinigung des Dachverbands geführt wirst, weil das Gesetz das nicht erlaubt. Dafür werden aus Name, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse Prüfwerte gebildet; deine Angaben selbst sieht dabei kein anderer Verein. Auskunft über deine Daten und ihre Löschung bekommst du beim Vorstand deines Vereins oder unter kontakt@unkraut-marburg.de.

Zahlungen an deinen Verein. Dein Verein führt seine Finanzen im Vereinsarchiv. Dort stehen deine Beiträge und Zahlungen; andere Mitglieder sehen deine Zahlungen nicht. Bücher und Belege bewahrt der Verein so lange auf, wie es das Gesetz verlangt (bis zu 10 Jahre).

Datenschutzerklärung für den Vorstandsbereich lesen Stand 6. Oktober 2026

Hinweis vom 4. November 2026: Das Vereinsarchiv wird nur noch vom Mariana Cannabis Social Club Marburg e. V. (künftig CSC (Un)Kraut Marburg e. V.) für seine eigenen Mitglieder genutzt. Für alle Daten im Archiv gilt deshalb dessen Datenschutzinformation (Fassung 1.3 vom 4. November 2026); Fragen bitte an datenschutz@unkraut-marburg.de. Die folgenden Absätze beschreiben den früheren Betrieb durch den Dachverband. Sie sind nicht mehr in Gebrauch und bleiben nur zur Nachvollziehbarkeit stehen.

Geltungsbereich dieser Erklärung: Diese Fassung gilt ausschließlich für den internen Vorstandsbereich (vereinsarchiv-vorstand), zugänglich für Ansprechpersonen, Vorstände, Bereichsleitungen und die Verwaltung. Für den öffentlichen, ohne Anmeldung zugänglichen Teil des Vereinsarchivs gilt eine eigene, gesonderte Datenschutzerklärung, die zu gegebener Zeit veröffentlicht wird.

1. Verantwortlicher

Verantwortlich für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten im Vereinsarchiv im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung ist:

Mariana Cannabis Social Club Marburg e.V.
Vertreten durch den Vorstand
Eingetragen beim.

Anfragen zum Datenschutz können über den Support gestellt werden: kontakt@unkraut-marburg.de

Für Auskunft, Berichtigung und Löschung schreibst du an kontakt@unkraut-marburg.de. Diese Adresse führt zum Zweigvereinsmanagement des Dachverbands; von dort wird deine Anfrage an die Stelle weitergegeben, die die Daten wirklich verarbeitet, und du bekommst eine Antwort von dieser Stelle. Der Absender unserer Bestätigungsmails (vorstand@unkraut-marburg.de) ist ein Versandpostfach und keine Kontaktadresse.

2. Was das Vereinsarchiv ist

Das Vereinsarchiv ist eine interne Anwendung, in der Sitzungen der Anbauvereinigung dokumentiert werden. Sitzungen werden aufgezeichnet, aus der Aufnahme entstehen ein Wortprotokoll und eine Zusammenfassung, dazu werden Kennzahlen und Unterlagen der Vereine verwaltet. Außerdem stellen Vorstände dort Anträge auf Finanzeinsicht, und der Dachverband führt mit den Vereinen den Vereinsdialog. Ein öffentlich für Mitglieder zugänglicher Teil steht einem internen, nur dem Vorstand zugänglichen Teil gegenüber.

Außerdem führt das Archiv die Mitgliederverwaltung der Zweigvereine. Die Grundlage sind die Mitgliederdaten aus dem Mitgliederportal TerpTrain. Darüber schreiben die Vorstände Rundmails an ihre Mitglieder, und die Mitglieder können dem Vorstand über einen persönlichen Link antworten.

Außerdem unterstützt das Archiv die Vorstände beim Antrag auf ein eigenes Vereinskonto (Bankkonto und PayPal-Konto).

Außerdem können die Zweigvereine im Archiv ihre Finanzen führen: Kassenbuch für Bank, PayPal und Bargeld, Belege, Freigaben, Haushalt, Rechnungen, Berichte und Kassenprüfung. neu

3. Welche Daten verarbeitet werden

DatenartBeispiele
SitzungsaufnahmenTonaufnahmen von Sitzungen und Mitgliederabenden.
WortprotokolleAus den Aufnahmen erzeugter Text, einzelnen Sprechern zugeordnet.
ZusammenfassungenAutomatisch erstellte Kurzfassungen mit Beschlüssen, Fragen und Aufgaben.
Namen und BeiträgeIn Protokollen und Zusammenfassungen können Namen von Anwesenden und ihre Wortbeiträge erscheinen.
NamenssperrenAuf Widerspruch hin als Name gesperrte Einträge, mit gesicherter ursprünglicher Fassung zur Umkehrbarkeit.
ZugangsdatenE-Mail-Adressen der Funktionsträger, Anmeldezeitpunkte, technische Sitzungsdaten.
VereinskennzahlenZahlen zu den einzelnen Vereinen, verschlüsselt gespeichert; darunter der jeweilige Anteil am solidarischen Gesamtkonzept.
Einsichts-EntscheidungenOb der Vorstand eines Vereins der Einsicht der zuständigen Bereichsleitung in die Vereinsdaten zugestimmt oder widersprochen hat.
UnterlagenHochgeladene Dokumente wie Satzungen, Protokolle, Bescheide, Tabellen und Bilder.
Unterlagenpaket zur Beitragsordnung neuAngaben zum Verein, seine geplanten Zeitpunkte für Lizenz, Anbau und Abgabe, seine Kosten und Einnahmen, die errechneten Beiträge und Darlehensanträge. Dazu die Mailadresse der Person, die das Paket abgelegt oder gesendet hat. Keine Mitgliederdaten: es gehen nur Zahlen über Mitglieder hinaus, keine Namen und keine Einzelangaben.
UnterschriftenIm Archiv geleistete Unterschriften als Bild in der PDF, dazu wer wann unterschrieben hat.
Anträge auf FinanzeinsichtAngaben zum Verein, Name, Vorstandsfunktion und private Wohnanschrift der antragstellenden Person, Unterschrift, Tag und Weg des Versands.
VereinsdialogEinträge aus Gesprächen mit den Vereinen und aus ihren Selbstauskünften, zum Teil verschlüsselt gespeichert; Einladungen mit der Empfängeradresse.
VersandprotokolleAn wen und wann das Archiv eine Mail verschickt hat, etwa einen Antrag, eine Erinnerung oder eine Einladung.
Eingereichte PunkteVon Mitgliedern eingereichte Fragen und Vorschläge, ohne Namensabfrage.
ZugriffsprotokollAufzeichnung, welche Adresse wann welche internen Inhalte geöffnet hat.
MitgliederdatenMitgliedsnummer, Vor- und Nachname, E-Mail-Adresse, Anschrift, Geburtsdatum, Status, Eintritt und Austritt, Zuordnung zum Verein. Übernommen aus dem Mitgliederportal TerpTrain, verschlüsselt gespeichert.
Zahlungs- und SupportdatenAngaben zu Zahlungen, Abos und Bankverbindung, Supportanfragen mit Verlauf, Notizen sowie Moderationsmaßnahmen, Sperren und Meldungen aus der Community. Aus TerpTrain übernommen, getrennt und mit eigenen Schlüsseln verschlüsselt, nur für die Verwaltung oder nach einzelner Freigabe sichtbar.
RundmailsBetreff, Text, Bilder, Dateianhänge, Termin, Empfängerkreis, Versandstatus je Empfänger, Fehlermeldungen bei nicht zustellbaren Adressen. neu Zugang zum Vereinspostfach (freiwillig): Hinterlegt der Vorstand das Postfach des Vereins (@unkraut-marburg.de), speichert das Archiv die Adresse, wer sie wann eingetragen hat, und das Passwort. Das Passwort liegt verschlüsselt im Tresor der Datenbank (Supabase Vault); niemand kann es im Archiv wieder ansehen, auch nicht die Verwaltung. Nur der Versanddienst meldet sich damit beim Mailanbieter des Vereins (MXroute) an, um die Rundmails dieses Vereins zu verschicken. Schaltet der Vorstand das Postfach ab, wird das Passwort überschrieben. Zu jeder verschickten Rundmail-Mail wird festgehalten, über welches Postfach sie ging.
Rückmeldungen der MitgliederLesebestätigung, Zu- oder Absage zu einem Termin mit Personenzahl, Antworten auf Terminumfragen, Abmeldung von Rundmails.
Nachrichten an den VorstandWas ein Mitglied über seinen persönlichen Link an den Vorstand schreibt, verschlüsselt gespeichert, mit der Antwort des Vorstands.
Glückwünsche zum VereinsjubiläumDass und wann ein Mitglied zum Jahrestag seines Eintritts eine Mail bekommen hat.
Nachweis der Zugriffe auf MitgliederdatenWer wann welche Liste, Akte oder Ausfuhr geöffnet hat.
Finanzangaben je MitgliedRechnungen, Zahlungen, Rückbuchungen, offene Beträge und Token-Guthaben aus dem Mitgliederportal TerpTrain, verschlüsselt gespeichert. neu Zahlungseingänge auf dem Vereinskonto ordnet der Vorstand den Mitgliedern zu und gleicht sie mit diesen Rechnungen ab (Mitgliedsnummer, Name, Betrag; die IBAN nur, wenn sie für den Verein freigegeben ist). Schaltet der Vorstand es frei, sieht dabei auch der Kassenwart Name, Mitgliedsnummer und offene Beträge.
Prüfwerte für DoppelmitgliedschaftenAus Name und Geburtsdatum sowie aus der E-Mail-Adresse gebildete Prüfwerte. Aus ihnen lassen sich Name, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse nicht zurückrechnen. Dazu der Vermerk „kein Doppel“ mit Grund, wenn ein Vorstand einen Treffer prüft.
AustritteAustrittsdatum, Kündigungseingang und das daraus berechnete Ende der Mitgliedschaft.
Datenauskunft und LöschanträgeWer wann eine Auskunft erstellt hat; Löschanträge mit Datum, Grund und Erledigung.
VereinskontoAngaben zum Antrag: Name und Funktion der antragstellenden Person, weitere Verfügungsberechtigte, Anschrift und E-Mail-Adresse des Vereins, Zweck des Kontos, gewählte Bank, Stand und Verlauf des Antrags. Die Vertretung laut Vereinsregisterauszug, angezeigt ohne Geburtsdaten. Nach der Eröffnung Kontoinhaber, IBAN (verschlüsselt) und BIC oder die E-Mail-Adresse des PayPal-Kontos. Die erstellten Unterlagen (Beschluss, Vorabanfrage, Datenblatt, Vollmacht) und hochgeladene Antworten der Bank. neu Der Grund einer Absage der Bank. Wer Online-Banking, eine Karte oder eine Vollmacht bei der Bank hat (Name, Art, Zeitraum, Notiz; verschlüsselt). neu Unterschrift und Ausweiskopie bei der Kontoeröffnung (freiwillig): entstehen nur im eigenen Browser, werden nicht an das Archiv übertragen und nicht gespeichert; sie stehen nur in den PDF-Dateien, die die Person selbst herunterlädt oder druckt. Jede Ausweiskopie trägt den Vermerk „KOPIE“ und den Zweck; nicht benötigte Angaben können vorher geschwärzt werden (§ 20 Abs. 2 Personalausweisgesetz). Ausweiskopien kommen nie in die Ablage des Archivs. Legt der Vorstand den unterschriebenen Beschluss im Archiv ab, liegt die Unterschrift dort verschlüsselt wie ein eingescanntes Blatt. Beim Wechsel des Vereins oder beim Schließen des Fensters ist alles vergessen. Lädt jemand das Antragsformular einer Bank in den Assistenten, füllt der Browser die Vereinsangaben ein; die Datei verlässt den Browser nicht und wird nicht gespeichert. Angaben zu Personen (zum Beispiel Geburtsdatum oder Steuer-ID) füllt das Archiv nie aus.
Meldungen zu UnterlagenWas ein Vorstand zu einer Unterlage meldet, mit Grund und Erledigung.
Buchungen neuDatum, Betrag, Kategorie, Bereich, Umsatzsteuer, Buchungstext, Gegenkonto (Name und IBAN der Gegenseite), Konto oder Kasse, wer gebucht, geändert, freigegeben oder storniert hat. Buchungstext und Gegenkonto verschlüsselt.
Kontoauszüge neuHochgeladene Dateien der Bank (CSV, CAMT, MT940) oder von PayPal und die daraus gelesenen Umsätze.
Belege neuFotos, PDF und E-Rechnungen (XRechnung, ZUGFeRD) mit den daraus erkannten Angaben (Betrag, Datum, Händler), verschlüsselt unter Dokumente.
Barkassen neuKassenbuch, Zählprotokolle (Scheine und Münzen), Kassenstand, Verantwortliche je Kasse.
Zahlungen von und an Mitglieder neuBeiträge, Rückbuchungen, Erstattungen, Auslagen und Fahrtkosten mit Name, Betrag und, wenn erstattet wird, Bankverbindung. neu Bei einer Beleg-Nachforderung die Mailadresse der Person, die gezahlt hat, und der nachgereichte Beleg.
Lieferanten und Verträge neuFirma, Ansprechperson, Kontaktdaten, Bankverbindung, Kundennummer, Laufzeiten.
Rechnungen des Vereins neuEmpfänger (Name, Anschrift, freiwillig Mail und USt-IdNr.), Positionen, Beträge, Umsatzsteuer, Fälligkeit, Zahlungen und Mahnungen, wer die Rechnung geschrieben, gestellt, gemahnt oder storniert hat. Empfänger und Positionen verschlüsselt.
Rollen in der Kasse neuWer Kassenwart, Kassenprüfer, Steuerberater oder Finanzaufsicht ist, seit wann und bis wann; Vollmachten (wer Onlinebanking, Karte, Kassenschlüssel hat).
Haushalt, Berichte, Prüfung neuHaushaltsplan, Jahresabschluss, Kassenbericht, Prüfbericht, Fragen der Kassenprüfer und Antworten.
Protokoll der Finanzen neuJede Buchung, Änderung, Freigabe und jeder Export mit Person und Zeit. Buchungen sind mit Prüfsummen verkettet, damit spätere Änderungen auffallen.
Anbau und Bestand neuErlaubnis, Standorte, Anbau- und Lagerorte mit ihrer Sicherung, Sorten, Herkunft des Vermehrungsmaterials, Durchgänge mit Pflegeprotokoll, Chargen mit Laborwerten, Bestandsbuch in Gramm, Vernichtungen mit Grund und Zeugen, Inventuren und Aufgaben, jeweils mit Person und Zeit. Rollen im Anbau: Name (freiwillig) und E-Mail-Adresse von Anbauverantwortlichen, Helfern, Abgabepersonal und Präventionsbeauftragten, Beginn und Ende.
Schutzzonen-Prüfung in der Karte neuFür die Schutzzonen-Prüfung schickt das Archiv nur den auf etwa 10 m gerundeten Punkt eines Standorts an einen öffentlichen Dienst von OpenStreetMap. Es gehen keine Angaben zu Personen mit, und die Abfrage kommt vom Server des Archivs, nicht von deinem Gerät. Das Ergebnis wird mit Datum und der E-Mail-Adresse der prüfenden Person gespeichert.
Mitglieder-Einzugsgebiet in der Karte neuFür das Einzugsgebiet eines Vereins zählt das Archiv, wie viele Mitglieder in welchem Postleitzahlbereich wohnen. Genutzt wird nur die Postleitzahl, keine Namen, Straßen oder Hausnummern. Gezeigt werden nur Bereiche ab fünf Mitgliedern, kleinere werden zusammengefasst. Sehen dürfen das der Vorstand des Vereins, die zuständige Bereichsleitung und der Admin. Die Zählung wird nicht gespeichert, sondern bei jedem Aufruf neu berechnet.

4. Zwecke und Rechtsgrundlagen

VerarbeitungZweckRechtsgrundlage
Aufzeichnung und Protokollierung von SitzungenDokumentation der Vereinsarbeit, Nachvollziehbarkeit von BeschlüssenBerechtigtes Interesse, Art. 6 Abs. 1 f, sowie Einwilligung durch die vorab angekündigte Teilnahme, Art. 6 Abs. 1 a
Verwaltung von Zugängen der FunktionsträgerBetrieb der Anwendung, ZugriffskontrolleBerechtigtes Interesse und Durchführung der Mitgliedschaft, Art. 6 Abs. 1 b und f
Verwaltung von Kennzahlen und UnterlagenSteuerung und Aufsicht der VereineBerechtigtes Interesse, Art. 6 Abs. 1 f
ZugriffsprotokollierungSchutz der Daten, Nachweisbarkeit bei MissbrauchsverdachtBerechtigtes Interesse, Art. 6 Abs. 1 f
Unkenntlichmachung von Namen auf WiderspruchUmsetzung des Widerspruchs- und Löschungsrechts, ohne die übrige Aufnahme zu entfernenErfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, Art. 6 Abs. 1 c i. V. m. Art. 17, 21 DSGVO
Anträge auf FinanzeinsichtWahrnehmung des Auskunfts- und Rechenschaftsanspruchs des Vereins gegenüber dem Dachverband, Versand und NachweisDurchführung des Vertrags- und Mitgliedschaftsverhältnisses, Art. 6 Abs. 1 b, sowie berechtigtes Interesse, Art. 6 Abs. 1 f
Unterlagenpaket zur Beitragsordnung neuAbstimmung der Beitragsordnung und einer Finanzierung mit dem Dachverband, Versand und NachweisDurchführung des Vertrags- und Mitgliedschaftsverhältnisses, Art. 6 Abs. 1 b, sowie berechtigtes Interesse, Art. 6 Abs. 1 f
Erinnerungen per MailHinweis auf einen fertigen, noch nicht verschickten Antrag und auf den jährlichen AnspruchBerechtigtes Interesse, Art. 6 Abs. 1 f
VereinsdialogBetreuung der Vereine, Überblick über ihren Stand und offene PunkteBerechtigtes Interesse, Art. 6 Abs. 1 f
Zustimmung zur Bereichsleitungs-EinsichtTransparente, jederzeit widerrufliche Freigabe der Vereinsdaten für die zuständige BereichsleitungEinwilligung, Art. 6 Abs. 1 a DSGVO
MitgliederverwaltungFührung der Mitgliedschaft im Zweigverein oder in der Community (Mitglieder ohne Zweigverein), Kontakt des Vorstands zu seinen MitgliedernDurchführung der Mitgliedschaft, Art. 6 Abs. 1 b
Versand der Rundmails über das Postfach des Vereins neuZustellung der Vereinsmitteilungen vom Verein selbstArt. 6 Abs. 1 b und f
PflichtmitteilungenSatzungsgemäße Ladung, etwa zur Mitgliederversammlung, und ihr NachweisArt. 6 Abs. 1 b und c (Satzung, § 32 BGB)
Weitere Rundmails des VereinsInformation der Mitglieder über Termine und VereinslebenArt. 6 Abs. 1 b, hilfsweise f; Abmeldung jederzeit über den Link in jeder Mail
Lesebestätigung, Terminanmeldung, UmfragePlanung von Terminen, Rückmeldung an den VorstandDurchführung der Mitgliedschaft, Art. 6 Abs. 1 b; die Angaben selbst sind freiwillig
Glückwunsch zum VereinsjubiläumPflege der MitgliederbindungBerechtigtes Interesse, Art. 6 Abs. 1 f; Widerspruch jederzeit über „Keine Rundmails mehr bekommen“
Nachweis der Zugriffe auf MitgliederdatenSchutz der Mitgliederdaten, Nachweis bei MissbrauchsverdachtBerechtigtes Interesse, Art. 6 Abs. 1 f
Finanzangaben je MitgliedBeitragsverwaltung des Vereins, Klärung offener Beträge mit dem MitgliedDurchführung der Mitgliedschaft, Art. 6 Abs. 1 b
Rechnungen und Mahnungen des Vereins neuAbrechnung von Leistungen des Vereins, Überwachung des Zahlungseingangs, MahnungArt. 6 Abs. 1 b und c
Prüfung auf DoppelmitgliedschaftSicherstellen, dass niemand in mehr als einer Anbauvereinigung Mitglied istRechtliche Verpflichtung nach dem Konsumcannabisgesetz, Art. 6 Abs. 1 c; hilfsweise berechtigtes Interesse, Art. 6 Abs. 1 f
AustritteFührung der Mitgliedschaft, Berechnung des Endes nach SatzungDurchführung der Mitgliedschaft, Art. 6 Abs. 1 b
Datenauskunft und LöschanträgeErfüllung der Rechte der MitgliederErfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, Art. 6 Abs. 1 c i. V. m. Art. 15, 17 DSGVO
VereinskontoEröffnung und Führung eines eigenen Kontos des ZweigvereinsBerechtigtes Interesse des Vereins an einem eigenen Konto, Art. 6 Abs. 1 f; für die Angaben zur Vertretung auch Art. 6 Abs. 1 c (Nachweis gegenüber der Bank nach dem Geldwäschegesetz)
Aufbewahrungsfristen der UnterlagenLöschung nicht mehr benötigter Unterlagen, Aufbewahrung von BelegenErfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, Art. 6 Abs. 1 c (steuer- und handelsrechtliche Aufbewahrung)
Buchführung, Belege, Kassenbuch, Aufbewahrung neuOrdnungsgemäße Buchführung und Rechenschaft des VorstandsErfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, Art. 6 Abs. 1 c, mit § 27 Abs. 3, §§ 259, 666 BGB und §§ 140 bis 147 AO
Beiträge, Rückbuchungen, Lastschrift, Mahnungen neuDurchführung der MitgliedschaftArt. 6 Abs. 1 b
Auslagen, Fahrtkosten, Vorschüsse neuErstattung an die Person, die für den Verein bezahlt hatArt. 6 Abs. 1 b
Lieferanten, Bestellungen, Verträge neuAbwicklung der Verträge des VereinsArt. 6 Abs. 1 b und f
Kassenprüfung, Jahresabschluss, Bericht an den Dachverband neuPrüfung und Entlastung, Berichtspflicht nach § 4 der SatzungArt. 6 Abs. 1 c und f
Vertretung des Kassenwarts, Notfallzugang neuWeiterführen der Kasse, wenn der Kassenwart ausfällt; Einsicht in die Bücher, wenn kein Vorstand erreichbar istArt. 6 Abs. 1 c und f
Zugang Steuerberater neuSteuererklärungen und Voranmeldungen des VereinsArt. 6 Abs. 1 c und f
Erinnerungen an Fristen der Finanzen neuVorstand und Kassenwart bekommen auf Wunsch Erinnerungen an Fristen (Umsatzsteuer-Voranmeldung, Jahresmeldung, Mitgliederversammlung, Kassenprüfung) per Mail. Jede Person schaltet sie für sich ein und aus.Art. 6 Abs. 1 c und f
Vier-Augen-Freigabe, Protokoll, Prüfsummen neuSchutz vor Fehlern und Missbrauch, Nachweis gegenüber PrüfernBerechtigtes Interesse, Art. 6 Abs. 1 f
Anbau- und Bestandsbuch, Vernichtung, Inventur neuNachweis des Anbaus, des Bestands und der Vernichtung, Schutz vor AbhandenkommenErfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, Art. 6 Abs. 1 c, mit § 26 KCanG
Rollen und Aufgaben im Anbau neuOrganisation des gemeinschaftlichen Anbaus, Zugang zum Bereich AnbauArt. 6 Abs. 1 b und f

Bei der Aufzeichnung wird zu Beginn jeder Sitzung auf die Aufnahme, ihren Zweck und die Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen. Wer der Aufzeichnung seiner Beiträge widerspricht, wird nicht aufgezeichnet oder seine Beiträge werden nachträglich entfernt.

Seit August 2026: Wird der Nennung eines Namens widersprochen, wird er im Wortprotokoll und in der Zusammenfassung unkenntlich gemacht; nur der erste Buchstabe bleibt sichtbar. Die ursprüngliche Fassung wird gesichert, damit die Maßnahme jederzeit rückgängig gemacht werden kann, etwa bei einem Irrtum. Für die Einsicht der Bereichsleitung in die Vereinsdaten wird der Vorstand des jeweiligen Vereins um Zustimmung gebeten. Er kann diese jederzeit widerrufen, die Einsicht erlischt dann unmittelbar.

5. Wer Zugriff hat

Der Zugriff ist nach Rollen streng abgestuft. Die Rolle wird bei jeder Abfrage serverseitig geprüft, allein aus einer eingetragenen und bestätigten E-Mail-Adresse.

RolleZugriff
MitgliederNur der öffentliche Teil, ohne Anmeldung.
AnsprechpersonenDie Sitzungsebenen, keine Kennzahlen, keine Unterlagen.
VorständeZusätzlich Kennzahlen und Unterlagen des eigenen Vereins.
BereichsleitungenWie Vorstände, begrenzt auf die zugeordneten Vereine und nur, solange der Vorstand des jeweiligen Vereins dem nicht widersprochen hat.
Mitarbeitende des DachverbandsAngestellte des Dachverbands. Zugriff auf alle Vereine, im Umfang der Rechte, die jeder Person einzeln vergeben werden.
Verwaltung, AdminsVollzugriff, zwei Personen.

Anträge auf Finanzeinsicht enthalten die private Wohnanschrift der antragstellenden Person. Sie sind deshalb enger gefasst: sichtbar für den Vorstand des eigenen Vereins, die Verwaltung und die Mitarbeitenden des Dachverbands mit dem Recht auf Unterlagen.

Mitgliederdaten: Der Vorstand sieht nur die Mitglieder seines eigenen Vereins, mit Grund- und Mitgliedschaftsdaten: Kontakt, Beitrag, Zahlungsart, Guthaben, offene Rechnungen, Abo, Angaben aus TerpTrain, Notizen und den Status des SEPA-Mandats. Dazu Rechnungen, Zahlungen, Rückbuchungen, offene Beträge und Token-Guthaben seiner Mitglieder, auch als Kontoauszug zum Herunterladen. Bankverbindung, Support- und Moderationsdaten sieht weiter nur die Verwaltung oder wer sie einzeln freigegeben bekommt. Bereichsleitungen sehen die Mitglieder der ihnen zugeordneten Vereine, die Verwaltung sieht alle. Mitglieder, die keinem Zweigverein zugeordnet sind oder deren Mitgliedschaft unbestätigt und nicht aktiv ist (Community), sieht nur die Verwaltung und Mitarbeitende des Dachverbands mit Bereichsleitungs-Rechten. Wer Rundmails vor dem Versand freigibt, sieht die Rundmail, aber keine Mitgliederdaten. Bei Rückmeldungen sieht der Vorstand Namen nur bei Terminanmeldungen und Umfragen, Lesebestätigungen nur als Zahl.

Die Vorstände der Zweigvereine sind über ihre Ehrenamtsverträge mit dem Dachverband zur Vertraulichkeit verpflichtet und dürfen die Mitgliederdaten nur für die Arbeit im Verein nutzen.

Doppelmitgliedschaften: Findet das Archiv ein eigenes Mitglied, das auch in einem anderen Zweigverein geführt wird, sieht der Vorstand nur, dass es einen Treffer gibt, ob er über Name und Geburtsdatum oder über die E-Mail-Adresse entstand und ob die andere Mitgliedschaft aktiv ist. Den anderen Verein und die dortigen Angaben sieht er nicht. Die Verwaltung sieht beide Seiten.

Vereinskonto: Den Antrag sieht und bearbeitet der Vorstand des Vereins. Die volle IBAN sehen nur der Vorstand des Vereins und die Verwaltung. Verwaltung und Bereichsleitung sehen in einer Übersicht je Verein nur den Stand (zum Beispiel „angefragt“, „eröffnet“), die Bank und ob ein Registerauszug vorliegt.

Datenauskunft und Löschanträge: Eine Auskunft für ein Mitglied erstellen Vorstand, Bereichsleitung und Verwaltung. Löschanträge nehmen sie entgegen; ausgeführt werden sie nur von der Verwaltung.

Anbau und Bestand: neu Jeder Verein sieht nur seinen eigenen Anbau. Vorstand und Anbauverantwortliche sehen und buchen alles; Helfer sehen nur die Durchgänge und ihre Aufgaben; Abgabepersonal sieht nur die zur Abgabe freigegebenen Chargen; Präventionsbeauftragte sehen keine Mengen. Teilen sich Vereine einen Standort, sehen sie nur die gemeinsamen Hallen, nicht die Bücher der anderen. Bereichsleitung, Dachverband und Verwaltung sehen nur lesend. Daten von Mitgliedern gibt es in diesem Bereich noch nicht.

Finanzen: neu Jeder Zweigverein sieht nur seine eigenen Finanzen.

  • Der Vorstand sieht alles seines Vereins. Ausgaben ab einem Grenzbetrag gibt eine zweite Person frei, ein weiterer Vorstand oder der Kassenwart, nie wer selbst beantragt oder gebucht hat (Vier-Augen-Prinzip). Wer das sein darf, legt der Vorstand fest.
  • Der Kassenwart bucht, lädt Belege und Kontoauszüge hoch und bereitet Rechnungen und Mahnungen vor. Bis ein Kassenwart gewählt ist, führt der Vorstand die Kasse.
  • Die Kassenprüfer werden von der Mitgliederversammlung gewählt und sehen für ihre Amtszeit alles nur lesend.
  • Ein Steuerberater bekommt vom Vorstand einen befristeten Zugang nur zu Export und Belegen seines Vereins.
  • Fällt der Kassenwart aus, kann der Vorstand eine Vertretung für höchstens 90 Tage eintragen. Sie bucht wie der Kassenwart; ihr Zugang endet von selbst. neu
  • Fehlt zu einer Auslage oder Zahlung der Beleg, kann der Kassenwart der Person, die gezahlt hat, eine Mail mit einem persönlichen Link schicken. Über den Link lädt sie nur diesen einen Beleg hoch. Der Link gilt 14 Tage und nur einmal. Verarbeitet werden die Mailadresse und der hochgeladene Beleg. Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 b und c. neu
  • Ist kein Vorstand des Vereins erreichbar, kann die Verwaltung die Finanzen des Vereins für 14 Tage nur lesend öffnen. Der Grund ist Pflicht; alle Vorstände und der Kassenwart bekommen sofort eine Mail, jede Ansicht der Buchungen wird festgehalten, und der Vorstand kann den Zugang jederzeit beenden. neu
  • Bereichsleitung und Dachverband sehen nur Zahlen (Kontostände, Summen, Haushalts-Ampel, offene Pflichten). Einzelbuchungen sehen sie nur, wenn der Vorstand des Zweigvereins zustimmt; die Zustimmung lässt sich jederzeit zurücknehmen.

Vereinskonto, Freischaltung: neu Ein Konto lässt sich erst beantragen, wenn die Kontoart für den Verein freigeschaltet ist. Die Anfrage mit Name und Begründung sehen die zuständige Bereichsleitung und die Verwaltung; beide Seiten bekommen eine Mail. Anfragen und Entscheidungen bleiben als Verlauf beim Verein stehen.

Vereinskonto, Zugänge und Erfahrungen: neu Wer Zugang zum Konto hat, sehen nur Vorstand und Kassenwart des Vereins. Zusagen, Absagen und Absagegründe der Banken gehen ohne Vereinsnamen in eine Auswertung je Bank ein, die alle Vorstände sehen, erst ab drei Anträgen je Bank. Steht ein Antrag länger still, kann die Verwaltung die Vorstände des Vereins per Mail erinnern. Nach einer Vorstandswahl in einer Versammlung bekommen die Vorstände eine Mail, dass die Bank informiert werden muss.

Vor der Veröffentlichung einer Sitzung im Mitgliederbereich prüft ein Mensch die Zusammenfassung und gibt sie frei. Eine automatische Veröffentlichung ohne Prüfung findet nicht statt.

6. Auftragsverarbeiter und Empfänger

Zur Bereitstellung des Vereinsarchivs werden folgende Dienstleister eingesetzt. Mit ihnen bestehen die erforderlichen Verträge zur Auftragsverarbeitung.

DienstleisterAufgabeOrt der Verarbeitung
SupabaseDatenbank und Dateiablage; außerdem die Versanddienste und das Ver- und Entschlüsseln der UnterlagenVereinigtes Königreich, Angemessenheitsbeschluss der EU
CloudflareZugangsschutz und Auslieferung des VorstandsbereichsEU und weltweites Netz
IONOSPostfächer des Vereins und Versand der Mails des Archivs (Anträge, Kopien, Erinnerungen, Einladungen, Erinnerungen an Fristen der Finanzen neu, Unterlagenpaket zur Beitragsordnung neu, Mitteilung über einen Notfallzugang zu den Finanzen); außerdem Rundmails, Erinnerungen und Glückwünsche der Vereine an ihre Mitglieder. Absender ist der Verein, Antworten gehen an den Vorstand.Deutschland

Anträge auf Finanzeinsicht gehen per Mail an den Vorstand des Dachverbands, eine Kopie an die Adresse des Vereins.

neu Das Unterlagenpaket zur Beitragsordnung geht per Mail an den Vorstand des Dachverbands, eine Kopie an die Adresse des Vereins. Versandt wird über das Postfach des Dachverbands. Das Paket enthält die Zahlen des Vereins und keine Mitgliederdaten.

Herkunft der Mitgliederdaten (Art. 14 DSGVO): Die Mitgliederdaten im Archiv stammen aus dem Mitgliederportal TerpTrain, das der Dachverband selbst betreibt und in das die Mitglieder ihre Daten bei der Anmeldung eintragen. Übernommen werden die Angaben aus Abschnitt 3. Sie werden regelmäßig, in der Regel wöchentlich, abgeglichen. Für den technischen Betrieb des Portals bestehen Verträge zur Auftragsverarbeitung.

Banken: Unterlagen für die Kontoeröffnung gibt der Vorstand des Zweigvereins selbst an die von ihm gewählte Bank weiter. Das Archiv übermittelt nichts an Banken.

Steuerberater: neu Gibt der Vorstand einem Steuerberater Zugang, verarbeitet dieser die Daten in eigener Verantwortung nach seinem Berufsrecht.

Banken und Finanzverwaltung: neu Das Archiv bekommt keine Zugangsdaten zum Onlinebanking. Kontoauszüge lädt der Verein selbst als Datei hoch; Überweisungs- und Lastschriftdateien lädt er selbst in sein Onlinebanking.

Der Ort der Datenbank liegt im Vereinigten Königreich. Die Übermittlung dorthin ist zulässig, weil die Europäische Kommission mit ihrem Angemessenheitsbeschluss vom Dezember 2025, gültig bis Dezember 2031, ein angemessenes Datenschutzniveau festgestellt hat.

7. Speicherdauer

Aufnahmen, Protokolle, Kennzahlen und das Zugriffsprotokoll werden dauerhaft aufbewahrt. Das Vereinsarchiv ist nach Abstimmung unter den Vorständen als dauerhaftes Archiv angelegt. Bei Auflösung des Vereins werden sämtliche Daten entsprechend der dann geltenden gesetzlichen Vorgaben gelöscht.

Ausgenommen: Anträge auf Finanzeinsicht mit den abgelegten PDFs und den Erinnerungen dazu sowie die Daten aus dem Vereinsdialog werden zehn Jahre nach ihrer Erstellung automatisch gelöscht. 30 Tage vorher benachrichtigt das Archiv per Mail, bei Anträgen auch den Vorstand des Vereins, der den Antrag bis dahin herunterladen kann.

neu Das Unterlagenpaket zur Beitragsordnung liegt als PDF unter Dokumente und unterliegt damit den Speicherfristen für Unterlagen, nicht den zehn Jahren der Anträge auf Finanzeinsicht.

Versammlungen der Zweigvereine: Nachmeldungen, Zugangsanträge, Mails, Angaben zu den Stimmlinks sowie E-Mail-Adressen und Mitgliedsnummern auf der Stimmrechtsliste werden 30 Tage nach der Freigabe des Protokolls automatisch gelöscht, ohne Freigabe ein Jahr nach dem Versammlungstag. Namen, Anwesenheit und Ergebnisse bleiben als Teil des Protokolls.

Mitgliederdaten: Sie werden während der Mitgliedschaft gespeichert. Danach wird automatisch gekürzt und gelöscht: 3 Jahre nach dem Austritt bleiben nur Mitgliedsnummer, Name, Eintritt, Austritt und Status. Zahlungsdaten werden 10 Jahre nach dem Austritt gelöscht, Nachrichten an den Vorstand nach 3 Jahren, die Änderungsgeschichte einer Akte nach 12 Monaten. Rundmails werden 3 Jahre nach dem Versand gelöscht, zusammen mit Empfängerliste, Versandstatus, Lesebestätigungen, Terminanmeldungen und Umfrageantworten; nie verschickte Entwürfe 3 Jahre nach dem Anlegen. Der Vermerk über einen Glückwunsch zum Vereinsjubiläum wird nach 3 Jahren gelöscht.

  • Rundmails, die nicht verschickt wurden, liegen nach dem Löschen 30 Tage im Papierkorb und werden dann endgültig gelöscht.
  • Unterlagen über Personen werden 3 Jahre, Belege 10 Jahre aufbewahrt. Danach werden sie zur Prüfung vorgemerkt und gelöscht, wenn nichts dagegen spricht.
  • Vereinskonto: Bei einem eröffneten Konto bleiben Antrag und Kontodaten bis 10 Jahre nach der Schließung des Kontos gespeichert. Abgesagte oder abgebrochene Anträge werden 3 Jahre nach dem letzten Schritt gelöscht. neu Namen in der Liste der Zugänge zum Konto werden ein Jahr nach dem Ende des Zugangs gelöscht, spätestens ein Jahr nach der Schließung des Kontos.
  • Prüfwerte für Doppelmitgliedschaften werden mit der Akte gekürzt, also 3 Jahre nach dem Austritt gelöscht.
  • Löschanträge und der Nachweis ihrer Erledigung werden 3 Jahre aufbewahrt.
  • Finanzen: Bücher, Jahresabschlüsse, Kassenberichte und Verfahrensdokumentation 10 Jahre nach Ende des Kalenderjahres. neu
  • Finanzen: Buchungsbelege und Kontoauszüge 8 Jahre nach Ende des Kalenderjahres. neu
  • Finanzen: Geschäftsbriefe und Mahnungen 6 Jahre; gestellte Rechnungen des Vereins als Buchungsbelege 8 Jahre nach Ende des Kalenderjahres. neu
  • Anbau und Bestand: Aufzeichnungen nach § 26 KCanG 5 Jahre; Rollen im Anbau 5 Jahre nach ihrem Ende. neu
  • Finanzen: das Protokoll der Buchungen so lange wie die Buchung selbst. neu
  • Finanzen: Vermerke über verschickte Erinnerungen an Fristen (Adresse, Frist, Zeitpunkt) ein Jahr. neu
  • Finanzen: Mailadressen aus der Beleg-Nachforderung 30 Tage nach dem Ende des Links; der nachgereichte Beleg wie alle Buchungsbelege. neu
  • Vereinskonto: Bis „Speichern und weiter“ merkt sich der Assistent die Angaben eines angefangenen Antrags (Namen, Anschrift, Mailadresse, Steuernummer, weitere Vorstände und Bevollmächtigte) im Browser dieses Geräts, höchstens 30 Tage. Nach dem Speichern oder mit „Neu beginnen“ werden sie dort entfernt. neu
  • Finanzen: Zugänge von Steuerberatern und Kassenprüfern enden mit der eingetragenen Frist oder Amtszeit; der Eintrag, wer Zugang hatte, bleibt mit den Büchern. Das gilt auch für Vertretungen und Notfallzugänge. Nach Ablauf der Fristen schlägt das Archiv die Löschung vor; gelöscht wird erst nach Prüfung, damit laufende Prüfungen oder Verfahren nichts verlieren. neu

8. Sicherheit der Verarbeitung

Die Daten sind durch technische und organisatorische Maßnahmen geschützt, insbesondere:

  • Zeilenbasierte Zugriffskontrolle in der Datenbank auf allen schützenswerten Tabellen.
  • Verschlüsselte Speicherung der Vereinskennzahlen.
  • Getrennte Ablagen für öffentliche und interne Dateien.
  • Zwei voneinander unabhängige Zugangshürden für den internen Bereich.
  • Automatische Abmeldung nach 24 Stunden ohne Nutzung, spätestens nach sieben Tagen.
  • Protokollierung aller Zugriffe auf interne Inhalte.
  • Unkenntlichmachung von Namen ist umkehrbar, das Original bleibt gesichert hinterlegt.
  • Die Einsicht der Bereichsleitung in Vereinsdaten ist an die jederzeit widerrufliche Zustimmung des Vorstands gebunden.
  • Anträge auf Finanzeinsicht sind enger geschützt als die übrigen Unterlagen.
  • Programme und Skripte lassen sich nicht hochladen. HTML-Unterlagen werden abgeschottet angezeigt, ohne Zugriff auf Anmeldung und Datenbank.
  • Verschlüsselte Speicherung der Mitgliederdaten, mit getrennten Schlüsseln für Zahlungs- und Supportdaten; die Schlüssel liegen in einem gesonderten Tresor der Datenbank.
  • Verschlüsselte Speicherung aller Unterlagen (AES-256) und ihres Suchtextes; ver- und entschlüsselt wird nur auf dem Server, nach Prüfung der Rechte.
  • Jeder Zugriff auf Mitgliederdaten wird festgehalten.
  • Mitglieder antworten über einen persönlichen Link ohne Konto. Er öffnet nur die eigenen Rundmails und die Nachricht an den eigenen Vorstand. Gespeichert wird erst, wenn das Mitglied selbst tippt; Mailprogramme, die Links vorab öffnen, lösen nichts aus.
  • Doppelmitgliedschaften werden über Prüfwerte erkannt, nicht über Klartext.
  • Die IBAN eines Vereinskontos wird verschlüsselt gespeichert und vor dem Speichern auf Tippfehler geprüft.
  • Aus dem Vereinsregisterauszug werden Geburtsdaten vor dem Anzeigen und Drucken entfernt.
  • Unterlagen, die das Archiv selbst erstellt (Protokolle, Einladungen, Rundmails, Anträge), werden wie alle Unterlagen verschlüsselt abgelegt. Stimmrechtslisten werden nur als Zusammenfassung ohne Namen abgelegt.
  • Finanzen: Buchungstexte, Gegenkonten, IBANs und Belege werden verschlüsselt gespeichert; auswertbar bleiben nur Betrag, Datum und Kategorie. neu
  • Finanzen: Monate werden nach der Abstimmung mit dem Kontoauszug festgeschrieben. Danach lässt sich nichts mehr ändern, nur stornieren und neu buchen, mit Grund. neu
  • Finanzen: Jede Buchung trägt eine Prüfsumme, die mit der vorherigen verkettet ist. neu
  • Finanzen: Ausgaben ab dem Grenzbetrag brauchen die Freigabe oder Bestätigung einer zweiten Person (weiterer Vorstand oder Kassenwart). Ein höherer Grenzbetrag gilt erst, wenn eine zweite Person zustimmt. neu
  • Finanzen: Die Texterkennung der Belege läuft auf dem Gerät des Kassenwarts im Browser; Belege verlassen das Archiv dafür nicht. neu
  • Finanzen: Auf der Handy-Seite für Belege bleiben Foto und Angaben ohne Netz zunächst auf dem Gerät und werden beim nächsten Netz verschlüsselt ins Archiv übertragen und dann vom Gerät gelöscht. neu
  • Finanzen: Die IBAN von Mitgliedern aus Kontoauszügen sehen vollständig Vorstand, Kassenwart, Steuerberater und, mit Zustimmung des Vorstands, Bereichsleitung und Dachverband; Kassenprüfer und Finanzaufsicht nur die letzten vier Stellen. neu
  • Karte: Die Heatmap der Mitgliederverteilung nach Wohnort zeigt ausschließlich Summen je Postleitzahlgebiet, erst ab fünf Mitgliedern je Gebiet (kleinere Gebiete werden zusammengefasst oder nicht gezeigt), gerechnet in der Datenbank. Sie ist nur für Bereichsleitung, Dachverband und Admin sichtbar; die Bereichsleitung sieht nur die Mitglieder ihrer Vereine. neu
  • Regelmäßige Sicherung der Daten.

9. Deine Rechte

Als betroffene Person hast du im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte:

  • Auskunft darüber, welche Daten über dich verarbeitet werden.
  • Berichtigung unrichtiger Daten. Für Protokolle gibt es dafür eine eigene Korrekturfunktion.
  • Löschung, etwa das Entfernen einzelner Beiträge oder ganzer Aufnahmen.
  • Einschränkung der Verarbeitung.
  • Widerspruch gegen die Verarbeitung, insbesondere gegen die Aufzeichnung deiner Beiträge; dein Name wird dann in bestehenden Aufnahmen unkenntlich gemacht.
  • Widerruf einer Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft.
  • Beschwerde bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde.

Zur Ausübung genügt eine formlose Nachricht an den Verantwortlichen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist:

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Prinzenstraße 5, 30159 Hannover

10. Besonderer Hinweis zur Aufzeichnung

Die empfindlichste Stelle, ehrlich benannt: Aus einem gesprochenen Beitrag wird ein dauerhaft durchsuchbarer, einer Person zugeordneter Text. In Protokollen können daher Namen mit Aussagen verbunden sein. Der öffentliche Teil ist für alle Mitglieder zugänglich. Überlege dir, ob dein Beitrag in dieser Form festgehalten werden soll, und sage es, wenn nicht. Der Verein prüft vor jeder Veröffentlichung, ob besonders schützenswerte Angaben enthalten sind, kann dabei aber nicht jeden Einzelfall kennen. Deine Rückmeldung hilft.

11. Änderungen dieser Erklärung

Diese Datenschutzerklärung wird angepasst, wenn sich die Verarbeitung oder die rechtlichen Rahmenbedingungen ändern. Es gilt die jeweils im Vereinsarchiv veröffentlichte Fassung.

Stand: 6. Oktober 2026, Finanzverwaltung. Neu gegenüber der Fassung vom 6. Oktober 2026 (Vereinskonto): Finanzverwaltung der Zweigvereine (Abschnitte 2 bis 8) und Freischaltung des Vereinskontos (5). Neue Punkte sind mit „neu“ gekennzeichnet.

Die Fassung vom 6. Oktober 2026 (Vereinskonto) hatte gegenüber der Fassung vom 3. Oktober 2026 ergänzt: Finanzangaben je Mitglied für Vorstände (Abschnitte 3 bis 5), Doppelmitgliedschaften, Austritte, Datenauskunft und Löschanträge (3 bis 8), Vereinskonto beantragen (2 bis 8), Aufbewahrungsfristen der Unterlagen und Papierkorb für Rundmails (7, 8).

Die Fassung vom 3. Oktober 2026 hatte gegenüber der Fassung vom 21. September 2026 ergänzt: Mitgliederverwaltung mit Rundmails, Rückmeldungen und Nachrichten der Mitglieder (Abschnitte 2 bis 8), Glückwunsch zum Vereinsjubiläum (3, 4, 7), Herkunft der Mitgliederdaten aus TerpTrain (6) und Verschlüsselung der Unterlagen (8). Am selben Tag ergänzt: welche Angaben Vorstände sehen, wer zur Community zählt (5) und der wöchentliche Abgleich (6).

Die Fassung vom 21. September 2026 hatte gegenüber der Fassung vom 17. August 2026 ergänzt: Anträge auf Finanzeinsicht (Abschnitte 2 bis 8), Vereinsdialog (2, 3, 4, 7), Mitarbeitende des Dachverbands (5), Unterschriften und weitere Dateiformate bei Unterlagen (3, 8), IONOS als Dienstleister (6) und die Speicherdauer von zehn Jahren (7).

Die Fassung vom 17. August 2026 wurde aus der bisherigen, gemeinsamen Datenschutzerklärung vom 22. Juli 2026 herausgelöst und gilt nur für den Vorstandsbereich; der öffentliche Teil erhält eine eigene Fassung. Sie hat die Unkenntlichmachung von Namen auf Widerspruch und die Zustimmung des Vorstands zur Einsicht der Bereichsleitung ergänzt.

Discord-Server und Mitgliederbestätigung

Unser Discord-Server ist nur für Mitglieder. Damit das so bleibt, bestätigst du deine Mitgliedschaft im Kanal „willkommen-verifizierung“ über den Knopf „Mitgliedschaft bestätigen“ und deine Mitgliedsnummer. Zur Sicherheit schicken wir dir einen Bestätigungscode an die Mailadresse, die bei deinem Verein hinterlegt ist. Erst mit diesem Code wird dein Discord-Konto freigeschaltet. Wer den Bot steuert, hat einen zweiten Weg: Admins, DC-Admins und die Moderation können sich im Steuerkanal auch mit der Mailadresse ihres Archiv-Zugangs bestätigen. Der Bestätigungscode geht dann genau an diese Adresse. Verarbeitet werden dabei die Discord-Kennung, diese Mailadresse und der Zeitpunkt; der Zweck ist allein das Steuerrecht für den Bot.

Welche Daten wir dabei verarbeiten:

  • deine Discord-Kennung und deinen Discord-Namen,
  • die Verknüpfung mit deiner Mitgliedschaft (Mitgliedsnummer, Verein, ob die Mitgliedschaft aktiv ist),
  • deine Mitgliedsnummer, und zwar nur für den Abgleich im Augenblick der Bestätigung; gespeichert wird danach die Verknüpfung, nicht die Eingabe,
  • deine Mailadresse aus den Mitgliederdaten, und zwar nur, um dir den Bestätigungscode zu schicken; der Bot speichert sie nicht,
  • den Zeitpunkt der Bestätigung,
  • welche Rollen der Bot deinem Konto gegeben oder entzogen hat, mit Zeitpunkt,
  • ein Protokoll der Bestätigungsversuche ohne Mitgliedsnummer, um Missbrauch zu erkennen.

Was andere auf dem Server sehen: Rollen sind auf einem Discord-Server für alle sichtbar, die den Server sehen. Die Rolle „VERIFIZIERT“ zeigt also, dass du Mitglied bist, und die Rolle deines Bundeslandes zeigt, in welchem Bundesland dein Verein liegt. Dein Name, deine Mitgliedsnummer und dein Verein werden nicht angezeigt. Der Bot sagt dir das vor der Bestätigung noch einmal, und du bestätigst es ausdrücklich. Willst du das nicht, bestätige deine Mitgliedschaft nicht; der Discord-Server ist freiwillig. neu

Wer die Daten sieht: Die Prüfung läuft automatisch zwischen Bot und Mitgliederverwaltung. Moderatorinnen und Moderatoren sehen keine Mitgliederdaten, nur ob es Probleme bei der Freischaltung gab.

Der Vorstand deines Vereins, die Administration des Archivs und die Community-Betreuung sehen in deiner Mitgliedsakte, welches Discord-Konto mit deiner Mitgliedschaft verknüpft ist: den Anzeigenamen, den Benutzernamen und seit wann die Verknüpfung bestätigt ist. Hast du einen Antrag auf Auskunft oder Löschung gestellt, sieht es auch die Datenschutzstelle, nur in deiner Akte und nur solange der Antrag offen ist. Die Discord-Kennung selbst wird dort nicht angezeigt. Jeder Blick in eine Akte wird protokolliert. Löst du die Verknüpfung, verschwindet das Konto aus der Akte. neu

Zweck und Rechtsgrundlage: Zugangskontrolle zum Discord-Server als Teil der Mitgliedschaft (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) sowie unser berechtigtes Interesse an einem geschlossenen Mitgliederbereich und am Schutz vor Missbrauch (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).

Speicherdauer: Endet deine Mitgliedschaft, entzieht der Bot deine Rollen auf dem Server zu dem Tag, an dem dein Austritt wirksam wird; eine Woche vorher bekommst du eine kurze Nachricht. 30 Tage danach löschen wir die Verknüpfung. Den Bestätigungscode löschen wir, sobald er eingelöst oder abgelaufen ist, spätestens nach einer Stunde. Das Protokoll der Bestätigungsversuche löschen wir nach 12 Monaten. Einträge in den Protokollen des Bots, die eine Discord-Kennung enthalten, kürzen wir nach 90 Tagen auf die Zahlen; das gilt für das Bot-Protokoll und für das Protokoll der Ausbau-Bausteine. Was wann getan wurde, bleibt also nachweisbar, wer es war, nicht mehr.

Discord und die USA: Discord ist ein Dienst der Discord Inc., 444 De Haro Street, San Francisco, USA. Für deine Nutzung von Discord gelten die Datenschutzbestimmungen von Discord (discord.com/privacy). Wir geben deine Mitgliederdaten nicht an Discord weiter. Discord erfährt von uns nur, welche Rollen dein Konto erhält oder verliert, und die Texte, die der Bot in Kanäle schreibt. Weil Discord in den USA sitzt, werden diese Angaben in ein Drittland übermittelt. Grundlage ist der Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission zum EU-US Data Privacy Framework vom 10.07.2023, soweit Discord Inc. dort zertifiziert ist, ansonsten Standardvertragsklauseln nach Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO. Wer das nicht möchte, nutzt Discord nicht; der Zugang zum Archiv und die Mitgliedschaft hängen nicht daran. neu

Zutritt zu Mitgliederversammlungen über Discord: Findet eine Versammlung in unserem Discord statt, vergibt der Bot ab dem Einlass eine Versammlungsrolle an die stimmberechtigten Mitglieder. Dazu wird geprüft, ob die Mailadresse oder die Mitgliedsnummer deines Mitgliedskontos auf der Liste der Stimmberechtigten dieser Versammlung steht. Der Bot erfährt dabei nur, ob du berechtigt bist, nicht deine Daten. Nach dem Ende der Versammlung wird die Rolle wieder entzogen. Stehst du nicht auf der Liste, kannst du in der Wartehalle Zutritt anfragen; dabei werden deine Discord-Kennung und dein Discord-Name an die Wahlleitung übermittelt und 90 Tage nach der Versammlung gelöscht.

Anwesenheitsvormerkung: Ist diese Möglichkeit für eine Versammlung eingeschaltet, kannst du im Discord melden, dass du anwesend bist. Dann wird vermerkt, dass du dich gemeldet hast. Das ist ein Hinweis für die Wahlleitung und begründet keine Stimmberechtigung; die amtliche Anwesenheitsliste der Versammlung wird davon nicht verändert. Der Vermerk wird 30 Tage nach dem Ende der Versammlung gelöscht.

Stimmungsbild im Discord: Ist diese Möglichkeit eingeschaltet, kann der Vorstand eine Frage mit zwei bis fünf Antworten in einen Kanal stellen. Wählst du eine Antwort, speichern wir nicht deine Kennung, sondern einen Abdruck aus deiner Kennung und einem Zufallswert, der nur zu dieser einen Frage gehört. Damit zählt jede Stimme einmal, ohne dass wir sehen, wer wie gestimmt hat. Beim Schließen der Frage wird dieser Zufallswert gelöscht; danach ist auch mit der Kennungsliste in der Hand nicht mehr nachzurechnen, wer was gewählt hat. Ein Stimmungsbild ist kein Beschluss, und für Beschlüsse einer Mitgliederversammlung ist es gesperrt. neu

Paten für neue Mitglieder: Du kannst dich im Discord freiwillig als Ansprechpartner für neue Mitglieder deines Vereins melden. Das geschieht nur auf deine ausdrückliche Einwilligung, du musst es nicht, und ein Nachteil entsteht dir nicht, wenn du es nicht tust. Angezeigt wird dann nur dein Discord-Name in einer Liste in einem Kanal deines Vereins, nicht dein Name, nicht deine Mitgliedsnummer und keine Kontaktdaten. Gespeichert werden deine Discord-Kennung, der Zeitpunkt deiner Einwilligung und der Wortlaut, dem du zugestimmt hast; den Wortlaut speichern wir, damit später nachweisbar bleibt, worin du eingewilligt hast. Du kannst das jederzeit und ohne Angabe von Gründen beenden, im Discord selbst oder mit einer Nachricht an deinen Verein; danach steht dein Name nicht mehr in der Liste. Dass du eingewilligt und wieder beendet hast, bleibt als Nachweis gespeichert, also deine Discord-Kennung und die zwei Zeitpunkte. Löst du die Verknüpfung deines Discord-Kontos oder endet deine Mitgliedschaft, verschwindet dein Name ebenfalls aus der Liste. Rechtsgrundlage ist deine Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. neu

Deine Rechte: Du kannst jederzeit Auskunft, Berichtigung oder Löschung verlangen und der Verarbeitung widersprechen. Ohne Bestätigung ist die Teilnahme am Mitglieder-Discord allerdings nicht möglich. Im Discord zeigt dir der Befehl „/meine-daten“ sofort und nur dir, was der Bot über dein Konto gespeichert hat, und dort kannst du die Verknüpfung auch selbst lösen; der Bot entzieht dann die Rollen, die er vergeben hat. Wende dich sonst an deinen Verein oder an kontakt@unkraut-marburg.de. neu

Für Auskunft, Berichtigung und Löschung schreibst du an kontakt@unkraut-marburg.de. Diese Adresse führt zum Zweigvereinsmanagement des Dachverbands; von dort wird deine Anfrage an die Stelle weitergegeben, die die Daten wirklich verarbeitet, und du bekommst eine Antwort von dieser Stelle. Der Absender unserer Bestätigungsmails (vorstand@unkraut-marburg.de) ist ein Versandpostfach und keine Kontaktadresse.